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   LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05   

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https://dejure.org/2005,9429
LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05 (https://dejure.org/2005,9429)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05 (https://dejure.org/2005,9429)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2005 - 8 Sa 1415/05 (https://dejure.org/2005,9429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Tarifvertrag / Allgemeinverbindlichkeit / Nachwirkung / andere Abmachung / Arbeitsvertrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    TVG § 4 Abs. 5
    Tarifvertrag / Allgemeinverbindlichkeit / Nachwirkung / andere Abmachung / Arbeitsvertrag

  • IWW

    TVG § 4 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Weihnachtsgratifikation auf Grund einer im Arbeitsvertrag getroffenen Regelung; Konsequenzen des Außerkrafttretens eines Tarifvertrages und das Ende der Allgemeinverbindlichkeit auf den tarifliche Anspruch; Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen ...

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4 Abs. 5
    Tarifvertrag, Allgemeinverbindlichkeit, Nachwirkung, andere Abmachung, Arbeitsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Gelsenkirchen, 06.04.2005 - 2 Ca 159/05

    Weihnachtsgratifikation, Widerruf

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05
    Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 06.04.2005 - 2 Ca 159/05 - teilweise abgeändert:.

    das angefochtene Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 06.04.2005 - 2 Ca 159/05 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 1.563,-- EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2004 zu zahlen;.

    das angefochtene Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 06.04.2005 - 2 Ca 159/05 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 881, 73 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2004 zu zahlen.

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - DB 2005, 2305) sich der Auffassung angeschlossen, eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, welche die Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG ablösen solle, könne auch schon vor Eintritt der Nachwirkung abgeschlossen werden.
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05
    im Sinne eines hinreichend klar gefassten Freiwilligkeitsvorbehalts ausgelegt und zur Begründung ausgeführt, durch den Hinweis auf die jederzeitige Widerrufbarkeit der Leistung wolle die Beklagte lediglich klarstellen, dass es ihr jährlich freigestellt sein solle, die bislang freiwillig gewährten Zahlungen nicht mehr zu erbringen, sie also zu "widerrufen" (BAG, Urteil vom 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 481/03

    Jubiläumszuwendung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05
    Allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber "freiwillig" eine Leistung erbringt, ist zum Ausschluss eines Rechtsanspruchs ohnehin nicht genügend (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 28.04.2004 - 10 AZR 481/03 - AP Nr. 175 zu § 4TVG Ausschlussfristen).
  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05

    AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05
    b) Auch aus der - der Kammer erst nachträglich bekannt gewordenen - Entscheidung der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.06.2005 - 6 Sa 29/05 -, nach welcher die Kombination eines Widerrufsvorbehalts mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt in vorformulierten Arbeitsbedingungen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebots des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB die Unwirksamkeit beider Vorbehalte nach sich zieht, lässt sich für die hier vorliegende Vertragsklausel nichts herleiten.
  • LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05

    Inhaltskontrolle; Unklarheitsregelung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05
    Soweit in der zwischenzeitlich veröffentlichten Entscheidung des LAG Brandenburg (Urt. v. 13.10.2005 - 9 Sa 141/05 - DB 2006, 160) - abweichend von der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - ausgeführt wird, eine derartige Klausel sei trotz des Hinweises auf den Ausschluss von Rechtsansprüchen als widersprüchlich anzusehen, überzeugt dies nicht.
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 789/07

    Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung

    Die Abrede muss von ihrem Regelungswillen her darauf gerichtet sein, eine bestimmte bestehende Tarifregelung in Anbetracht ihrer bevorstehenden Beendigung und des darauf folgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern (so auch LAG Hamm 24. November 2005 - 8 Sa 1415/05 - FA 2006, 157 [LS]; Jacobs Anm. AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 34; Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 401: "für das absehbare Tarifende ... im Vorgriff"; wohl auch ErfK/Franzen 8. Aufl. § 4 TVG Rn. 64: "funktional zu verstehen"; Gamillscheg Kollektives Arbeitsrecht Bd. I S. 878; aA Kempen/Zachert/Kempen TVG 4. Aufl. § 4 TVG Rn. 565: "zeitlich später").
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